Unsere Leistungen im Überblick
Wichtige Informationen zu Pflegeleistungen
Wenn Pflege notwendig wird, glauben viele Betroffene und Angehörige, dass die Kosten für die Pflege von der Pflegekasse vollumfänglich übernommen werden. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt und ist als Teilabsicherung des Pflegerisikos gedacht. Sie begrenzt die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen wie folgt:
Die Pflegekosten werden zu einem Drittel von der Pflegekasse übernommen, ein Drittel ist als Eigenanteil gedacht und das letzte Drittel wird durch Zuschüsse bzw. aus privater Vorsorge finanziert.
Häusliche Pflege – Grundpflege
Wenn Pflege notwendig wird, reichen wir Ihnen gerne unsere helfende Hand. Im Rahmen der Grundpflege bieten wir folgende Leistungen an:
Kleine Körperpflege:
Diese umfasst das An-/Auskleiden, Hilfe beim Waschen einzelner Körperteile, Zahnpflege und das Herrichten der Tagesfrisur.
Große Körperpflege:
Diese umfasst das An-/Auskleiden, Hilfe bei der Ganzkörperwäsche, Baden oder Duschen, Zahnpflege und das Herrichten der Tagesfrisur
Kleine Hilfe
Diese umfasst die Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen einschließlich der Begleitung ins Badezimmer, das Anlegen und Wechseln von Inkontinenzprodukten und die Säuberung des unmittelbaren Pflegebereiches
Erweiterte Hilfe:
Diese umfasst die Unterstützung bei Ausscheidungen einschließlich der Begleitung ins Badezimmer,Waschen, Anlegen und Wechsel von Inkontinenzprodukten, Säuberung des unmittelbaren Pflegebereiches
Zu den Leistungen der Grundpflege zählt zusätzlich:
- Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
- Hilfe beim Transfer über eine oder mehrere Etagen des Hauses oder beim Einsatz eines vorhandenen Treppenliftes oder anderer Hebevorrichtungen
- Lagern und Mobilisieren
- Haare waschen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- dies umfasst die Zubereitung bzw. das Erwärmen von Speisen und/oder Getränken einschließlich mundgerechter Zubereitung, Spülen und Verräumen des verwendeten Essgeschirrs
Sie haben Fragen zu unseren Leistungen im Rahmen der Grundpflege? Rufen Sie uns gerne an! Wir besprechen mit Ihnen und Ihren Angehörigen einen auf die räumlichen Gegebenheiten und Ihre Fähigkeiten angepassten Betreuungsplan und helfen Ihnen gerne bei der Bewältigung und Organisation Ihres Alltags.
Häusliche Krankenpflege – Behandlungspflege
Behandlungspflege ist in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die häusliche Krankenpflege muss ärztlich verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden.
Die für Verordnung häuslicher Krankenpflege fälligen Zuzahlungen werden von der Krankenkasse berechnet und eingezogen. Sind Sie nicht von der Zuzahlung befreit, erhebt die Krankenkasse eine Zuzahlung von 10 € pro Verordnung und 10 % der Kosten pro Tag für die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr.
Im Rahmen der Behandlungspflege übernehmen unsere qualifizierten Mitarbeiter/innen gerne die von Ihrem Hausarzt verordneten Leistungen und sogen dafür, dass Sie in Ihrem vertrauten Zuhause optimal versorgt sind.
- Blutdruckkontrolle (bei Erst- und Neueinstellung eines Hypertonus nach ärztlichem Behandlungsplan)
- Blutzuckerkontrolle (Bei Erst- und Neueinstellung eines Diabetes oder zur intensivierten Insulintherapie nach ärztlichem Behandlungsplan)
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen (ab Kompressionsklasse 2)
- Kompressionsverbände anlegen und abnehmen
- Medikamente verabreichen (ärztlich verordneten Medikamente)
- Medikamente richten (Stellen einer Wochenbox)
- s.c. Injektionen, einschließlich Insulininjektionen (von ärztlich verordneten Medikamenten)
- Richten von Injektionen zur Selbstapplikation
- i.m. Injektionen (nach ärztlicher Anweisung)
- s.c. Infusionen (Legen, Anhängen und Wechseln sowie Abhängen einer ärztlich verordneten Infusion zur Flüssigkeitssubstitution)
- i. v. Infusion (Wechseln und/oder Anhängen der Infusion bei ärztlich gelegtem peripheren und zentralen venösen Zugang oder des ärztlich punktierten Port-a-cath)
- An -und Ablegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen im Rahmen der Krankenbehandlung
- Überprüfen und Versorgen von Drainagen (Kontrolle von Lage und Sekretfluss)
- Versorgung eines suprapubischen Katheters (Überprüfen und Versorgung der Katheteraustrittsstelle)
- PEG Versorgung (Wechsel der Schutzauflage, Kontrolle der Fixierung, Reinigung der Sondenumgebung)
- Stomabehandlung ((Urostoma, Anus Praeter) bei akuten entzündlichen Veränderungen mit Läsionen der Haut)
- Trachealkanüle (Wechsel und Pflege)
- zentraler Venenkatheter (Pflege, Verbandswechsel, Inspektion der Punktionsstelle)
- Katheterisierung der Harnblase bei Frauen (Legen und Wechseln eines Dauerkatheters)
- Wundverbände (Anlegen und Wechseln von Verbänden einschließlich Wundreinigung und Wundheilungskontrolle)
- Dekubitusbehandlung
Betreuungsleistungen
Zusätzliche Betreuungsleistungen unterstützen pflegende Angehörige im Alltag und fördern die Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen.
Wir übernehmen gerne folgende Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
- Hilfe im Haushalt
- Hilfe beim Einkaufen
- Individuelle Hilfe bei der Organisation und Bewältigung des Alltags
- Unterstützung und Hilfe bei der Freizeitgestaltung- wie spazierengehen, vorlesen, spielen, singen usw.
- Betreuung des Pflegebedürftigen zur stundenweisen Entlastung der Pflegeperson
Stundenweise Verhinderungspflege
Was bedeutet „Verhinderungspflege“?
Die Verhinderungspflege gehört zu den Pflegeleistungen der Pflegeklasse und wird auch Ersatzpflege genannt. Von Verhinderungs- oder Ersatzpflege spricht man dann, wenn die Pflege zu Hause stattfindet, die reguläre Pflegeperson jedoch verhindert ist und die Pflege ersatzweise durch eine andere Person durchgeführt wird.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
- Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein.
Gründe für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege
- Urlaub des pflegenden Angehörigen
- Krankheit des pflegenden Angehörigen
- Wahrnehmung von Terminen des pflegenden Angehörigen
- Außerhäusige Freizeitgestaltung des pflegenden Angehörigen
Welche Leistungen bieten wir bei der Verhinderungspflege?
- Leistungen aus dem Angebot der Pflegesachleistungen
- Leistungen aus dem Angebot der Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Sie haben Fragen zur stundenweise Verhinderungspflege oder benötigen als pflegender Angehöriger Unterstützung, damit Sie in Ruhe auch Ihre Termine wahrnehmen können? Rufen [verlinken] Sie uns einfach an! Gerne besprechen wir die Details mit Ihnen.
Beratungseinsätze
Der Beratungseinsatz ist nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegebedürftige verpflichtend, wenn sie ausschließlich Pflegegeld beziehen.
Hierbei handelt es sich um eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit, die durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung/Pflegedienst durchgeführt wird. Gerne übernehmen wir diese Beratung für Sie, damit eine gute Pflege bei Ihnen zu Hause sichergestellt ist. Wir beraten Sie und pflegende Angehörige individuell und beantworten gerne alle Ihre Fragen bezüglich pflegerischer Themen. Gerne geben wir Ihnen hilfreiche Tipps und Informationen, die die Pflege und Versorgung erleichtern.
Bitte beachten Sie, dass die Inanspruchnahme der Beratungseinsätze vom Pflegegrad abhängig sind:
- für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich verpflichtend
- für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 4 und 5 ist der Beratungseinsatz vierteljährlich verpflichtend.
Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns. Wir werden gemeinsam einen Termin für die Durchführung des Beratungseinsatzes finden.